Zu dem Vorhaben von Vattenfall, eine 20jährige Genehmigung zum Einleiten radiaktiven Wassers bei AKW-Rückbau zu erhalten, formiert sich der Widerstand in der Region: Einwendungen, Resolution des Stadtrats in Cuxhaven, Anfrage
Viele Bürger*innen formulierten individuelle Einwendungen, in Otterndorf und Cuxhaven konnten viele Unterschriften einer Sammelanwendung übergeben werden - zusammen warn es über 4500, diemeisten kommen aus Otterndorf (über 4300).
Der Stadtrat verabschiedete auf Initiative der grünen Stadtratsfraktion eine Resolution folgenden Inhalts: Resolution des Stadtrats Cuxhaven: Der Oberbürgermeister wird aufgefordert den zuständigen Ministerien in Niedersachsen und Schleswig-Holstein sowie den zuständigen Behörden die Sorgen und Bedenken der Stadt Cuxhaven in angemessener Weise vorzutragen und eindringlich um Aufklärung zu bitten, welche Auswirkungen die Einleitung von 185 Milliarden Becquerel pro Jahr an radioaktiven Stoffen ( Auch Plutonium) für die Bürger/innen Stadt Cuxhaven, der Region, der Stadt als Kur- und Badeort sowie für das Weltnaturerbe mit sich bringt bzw. bringen könnten. - Weiter bittet der Rat um eine Darstellung, mit welchen Maßnahmen die Einhaltung der Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) sichergestellt werden soll. - Die Stadt Cuxhaven erwartet, dass bevor diese Fragen nicht geklärt sind, diese Einleitungen nicht genehmigt werden.Begründung: Der Rat der Stadt Cuxhaven nimmt mit großer Sorge zur Kenntnis, dass der Betreiber des stillgelegten Atomkraftwerkes Brunsbüttel beantragt hat, radioaktives Kühl-und Abwasser in die Elbe einzuleiten.
Eva Viehoff, hiesige grüne Landtagsabgeordnete brachte folgende Anfrage an die niedersächsische Landesregierung auf den Weg:Kleine Anfrage zur kurzfristigen schriftlichen Beantwortung gemäß § 46 Abs. 1 GO LT
Abgeordnete Eva Viehoff, Christian Meyer, Detlev Schulz-Hendel, Dragos Pancescu, Imke Byl (Bündnis 90/Die Grünen)
Einleitungen in die Elbe: Radioaktives Wasser aus dem Atomkraftwerk Brunsbüttel
Der Atomkonzern Vattenfall hat für den Rückbau des Atomkraftwerks Brunsbüttel (Schleswig-Holstein) die Einleitung von Kühl- und Abwässern in die Elbe beantragt. Von den Einleitungen sind auch die Anlieger auf der niedersächsischen Elb-Seite betroffen.
Die Niederelbe-Zeitung berichtete: „Jetzt hat die Betreibergesellschaft die "Erteilung einer gehobenen wasserrechtlichen Erlaubnis für die Einleitung von erwärmtem Kühl- und Abwasser" in die Elbe beantragt. Es soll eine Leitung gebaut werden, über die das Wasser aus dem Meiler in den Fluss gelangt. Das ruft den Umweltverband BUND auf den Plan. Er fordert eine sorgfältigere - und teurere - Filterung der Abwässer. Er befürchtet, dass auch radioaktive Stoffe (Nuklide) in die Elbe fließen und damit Umwelt- und Gesundheitsschäden bei Mensch und Tier entstehen. Die Einleitungen wären zum Teil um ein Tausendfaches höher als während des AKW-Betriebes. Bei sorgfältiger Filterung, so der BUND, könne die Strahlenbelastung auf nahezu Null sinken.
Vattenfall hat beantragt, 185 Milliarden Becquerel pro Jahr radioaktiver Stoffe (einschließlich Plutonium) in 200 Metern Entfernung vom Deichfuß "zur besseren Verdünnung" einzuleiten. Der BUND hat gegen den Antrag von Vattenfall eine Sammeleinwendung mit Unterschriftenlisten vorbereitet. Die Entnahme und Einleitung von gut 10 Millionen Kubikmetern Elbwasser pro Jahr gefährde angesaugte Wassertiere wie Fische und Krebse. Die Menge an Wasser sei unnötig, da es in Brunsbüttel so gut wie nichts mehr zu kühlen gebe, argumentiert der Umweltverband.
Der Betreiber des Atomkraftwerkes hat die Einleitungen der Schadstoffe für die Dauer von 20 Jahren in gleichbleibender Höhe beantragt. Auch dagegen wendet sich der BUND. Die Menge müsse schrittweise mit dem Fortgang des Rückbaus reduziert werden.“ Die Fragen:
1. Inwiefern beteiligt sich die Landesregierung an dem Genehmigungsverfahren? 2. Inwiefern stellen die beantragten Einleitungsmengen und Höchstgrenzen für die Einleitung von radioaktiven Stoffen eine Veränderung zu der bisherigen wasserrechtlichen Genehmigung dar (bitte je Nuklid aufführen)?
3. Wofür und warum wird die neue Leitung benötigt? 4. Sieht die Landesregierung die Möglichkeit einer Verletzung der Schutzgüter wie sie in der vor einigen Tagen in Kraft getretenen Schutzgebietsverordnung zum "NSG Mündungstrichter Elbe" benannt sind? 5. Stellen die geplanten Einleitungsmengen im Konflikt mit der europäischen Wasserrahmenrichtlinie und dem dort vereinbarten Verschlechterungsverbot?
Bereits in einer Stellungnahme des Kreisvorstandes ist eine Zusammenfassung der Argumentation zu finden: "Von diesen Einleitungen wären alle LandkreisbewohnerInnen, aber auch Tourismus, Landwirtschaft und Fischerei im Bereich Cuxhaven, Otterndorf und elbaufwärts erheblich betroffen.Bei den ohnehin hohen Kosten, die für den Rückbau der Atomanlagen vorgesehen sind, müsse auch die vollständige Vermeidung jeglicher Radioaktivitätsfreisetzung in die Umwelt einbezogen sein. Eine spezielle Reinigungsanlage für diese Abwässer müsse als Auflage verbindlich festgesetzt werden.“
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