Für Cuxhaven nicht anstrebenswert...
Baustelle Holzkraftwerk
Nachfragen zu Erhaltung Baum- und Strauchbestände im Bereich der Bundesliegenschaft Altenwalder Chaussee 2 (ehemaliges Stadtarchiv und weitere Gebäude)
Anlass:
Auf dem Gelände Altenwalder Chaussee 2 befinden sich neben den teils denkmalgeschützten Gebäuden auch stadtökologisch bedeutsame Baum- und Strauchbestände. Auf einer ursprünglich als Park angelegten Fläche von rund 5000 m² hat sich neben einigen sehr alten Buchen (ca. 200 Jahre) ein waldartiger Baumbestand entwickelt. Entlang der Altenwalder Wettern entlang der Straße befindet sich ebenfalls ein geschlossener Baumbestand. Es handelt sich überwiegend um Laubbaumbestände aus Buche, Eiche, Ahorn, Esche, Erle, nur wenige Nadelhölzer, dazu teils dichte Strauchschichten sowie eine gut ausgeprägte Krautflur am Boden. Das Gelände weist einen guten Singvogelbestand auf sowie lt. Hinweis bedeutsame Vorkommen an Fledermäusen.
Der Stadtratsfraktion wurde nun seitens von dortigen Mieterinnen und Mieter in einem Gespräch mitgeteilt, dass es Überlegungen für einen Verkauf der Bundesliegenschaft an einen privaten Investor gibt, der die Gebäude umbauen und erweitern will. Einige befürchten neben der Kündigung ihrer Wohnungen und Betriebe eine Schädigung oder sogar Beseitigung der Baumbestände.
Bestehender Schutz von Landschaftsteilen im Bereich:
Nach der Baumschutzsatzung der Stadt Cuxhaven sind auf dem Gelände laut Aussagen der Anwohner nur die drei großen Buchen geschützt. Die Altenwalder Wettern ist als Gewässer 2. Ordnung mit ihren Uferbereichen nach dem Wasserrecht geschützt. Nördlich angrenzend befindet sich im westlichen Bereich neben der Wettern das Landschaftsschutzgebiet Cux – S 4 Schlossgarten.
Aussagen im Landschaftsplan der Stadt (1999)
Die Grünanlage hinter dem ehem. Stadtarchiv ist als neue Grünanlage mit geringem Biotoppotential eingetragen. Die Altenwalder Wettern als belastetes, stark ausgebautes Fließgewässer. Als landschaftliche Entwicklungsziele für den Gesamtbereich Krankenhaus bis Schlossgarten sind jedoch der Erhalt und die Schaffung von Grünverbindungen sowie die Sicherung und Entwicklung städtischen Naherholungsraumes benannt. In den 22 Jahren seit dieser Kartierung hat sich der Baumbestand bis heute zum Charakter eines Waldes hin verändert und weiterentwickelt.
Bewertung der Waldfläche
Nach dem Landeswaldgesetz ist jede mit Waldbäumen bestockte Grundfläche die aufgrund ihrer Größe und Baumdichte einen Naturhaushalt mit eigenem Binnenklima aufweist, als Wald anzusehen. Innerörtliche Parkanlagen in Zusammenhang mit baulichen Anlagen und dauerhaftem Aufenthalt von Menschen, gehören jedoch nicht zur freien Landschaft, eine solche Situation liegt hier vor. Bei innerörtlichen Wäldern liegt die Grenze, unter der eine Umwandlung leichter genehmigt werden kann, bei kleiner als 2500 m². Diese Fläche hier ist deutlich größer. Der Baumbestand auf dem Gelände mit rund 5000m² hat sich in den vergangenen Jahren weiterentwickelt und hat heute einen klar erkennbaren waldartigen Charakter, er ist als krautreicher Laubmischwald anzusprechen. Aufgrund der Lage der Fläche und örtlichen Situation ist die förmliche Einstufung als Wald aber nicht klar. Der Bund als Eigentümer könnte die Fläche, wenn er Interesse daran hätte, als Wald ausweisen, muss es aber offenbar nicht.
Schutz von Teilen von Natur und Landschaft nach § 29 BNatG
Im innerörtlichen Bereich gibt es hiernach in Verbindung mit § 22 Niedersächsischen Ausführungsgesetz zum Bundesnaturschutzgesetz die Möglichkeit, auch kleinflächige Landschaftsteile unter Schutz zu stellen. Dieses Verfahren kann von der unteren Naturschutzbehörde unter Beteiligung der Stadt, der Eigentümer und der Umweltverbände durchgeführt werden. Es gelten u.a. folgende allgemeine Schutzkriterien:
- Erhaltung, Entwicklung und Wiederherstellung der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes
- Belebung und Gliederung Orts- und Landschaftsbild
- Abwehr schädlicher Entwicklungen, z.B. Luftverschmutzung in Städten
- Bedeutung als Lebensstätte wildlebender Tier- und Pflanzenarten.
Alle diese Kriterien sind für das genannte Grundstück im heutigen Zustand als erfüllt anzusehen. Die Naturschutzbehörde kann mit einer entspr. Satzung den gesamten Bestand auf der Fläche als geschützten Landschaftsbestandteil ausweisen. Allerdings muss hierzu bei nicht der Stadt gehörenden Flächen ein Einvernehmen mit dem Eigentümer hergestellt werden.
Schutz im Rahmen eines Bebauungsplanes
Wenn ein neuer Bebauungsplan für das Gelände aufgestellt werden sollte, können Grünflächen und Bäume im Umweltbericht bewertet und in einem Begleitplan festgesetzt sowie geschützt werden.
Wir bitten darum die folgenden Fragen zu beantworten:
Welche Bäume auf dem Grundstück Altenwalder Chaussee 2 sind derzeit nach der Baumschutzsatzung geschützt, welche sind kartiert und noch nicht geschützt?
Liegen der Stadt Bauvoranfragen, städtebauliche Verträge oder Anfragen zur Aufstellung eines Bebauungsplanes für das Gelände Altenwalder Chaussee 2 vor?
Liegen der Stadt Anträge oder Anfragen für eine Unterschutzstellung von Landschaftsteilen im Bereich des genannten Grundstücks vor?
Welche Position hat die untere Naturschutzbehörde der Stadt zu einer möglichen Unterschutzstellung?
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Den Kreisverband der Grünen Cuxhaven finden Sie unter:
Die Konto-Nummer des Ortsverbandes von BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN in Cuxhaven
Konto bei der Stadtsparkasse Cuxhaven mit der IBAN DE97 2415 0001 0025 2639 06