Der Wiederstand gegen AKWs waren immer vielfältig - hier von einer Brokdorf-Demo
MELUND (Ministrium für energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung) in Schleswig-holstein hatte eingeladen, das "Aktiosbündnis für einen verantwortungsvollen AKW-Rückbau" aus dem Cuxland konnte auch dabei sein.Es wurde ein Verhandlungsergebnis erzielt, wonach die maximale Radioaktivität, die in die Elbe geleitet werden darf, auf 2,7% gesenkt. Ein gutes, akzeptables Ergebnis - auch dem starken Widerstand in der Region zu verdanken, über 4000 Unterschriften bei Sammeleinwendungen waren gesammelt worden, viele hatten individuell formulierte Einwendungen eingereicht.
Hier die gemeinsame Pressemitteilung der Verhandlungsführer im Wortlaut:
Einigung über reduzierte Einleitung radioaktiver Abwässer in die Elbe
KIEL. Unter Moderation des MELUND als Reaktorsicherheitsbehörde haben sich das Kernkraftwerk Brunsbüttel (KKB) und mehrere Umweltverbände und Bürgerinitiativen am gestrigen Abend auf eine signifikante Senkung der bei Stilllegung und Abbau des KKW maximal zulässigen Radioaktivität, die in die Elbe gelangen darf, geeinigt. Der Wert wurde von derzeit 1,85 x 1011 Becquerel (Bq) auf 5 x 109 Bq im Kalenderjahr abgesenkt. Das entspricht einer Reduktion auf 2,7%, d.h. um zwei Größenordnungen.
Umweltminister Jan Philipp Albrecht: „Ich bedanke mich bei allen Beteiligten des Dialogprozesses für die konstruktiven Gespräche. Das ist eine gute und tragfähige Lösung. Die Möglichkeit, radioaktive Abwässer in die Elbe einzuleiten, wird deutlich reduziert. Das wird zu einem positiven und möglichst reibungslosen Verlauf von Stilllegung und Abbau des Kernkraftwerks Brunsbüttel beitragen. Ich bin überzeugt davon, dass Vereinbarungen wie diese Vertrauen und Akzeptanz der Bevölkerung stärken.“
Zu dem Gespräch hatte das MELUND auf Wunsch des Kernkraftwerks Brunsbüttel und des BUND Schleswig-Holstein eingeladen. Im Anschluss an die Erteilung der Stilllegungsgenehmigung für das Kernkraftwerk sowie im Rahmen des wasserrechtlichen Verfahrens zur Einleitungserlaubnis war zuvor in Schleswig-Holstein und Niedersachsen kritisiert worden, dass der Wert für die zulässigen Ableitungen radioaktiver Stoffe mit dem Wasser gegenüber dem Leistungs- und Nachbetrieb nicht abgesenkt worden war. Das Kernkraftwerk Brunsbüttel wird den Antrag auf Einleitung dieser Stoffe im wasserrechtlichen Verfahren jetzt auf Basis der Verständigung reduzieren und zudem unmittelbar im betrieblichen Reglement diesen reduzierten Wert als maximal zulässigen Ableitungswert festsetzen. Der gesetzliche Dosisgrenzwert wurde bereits vom atomrechtlich genehmigten Ausgangswert um mehr als die Hälfte unterschritten. Unabhängig von dem jetzt reduzierten Wert gilt das gesetzlich normierte und auch in der Stilllegungsgenehmigung manifestierte Strahlenminimierungsgebot, so dass davon auszugehen ist, dass auch der reduzierte Wert regelmäßig nicht ausgeschöpft werden wird.
Hintergrund:
Die atomrechtliche Genehmigungsbehörde legte mit der Genehmigung zur Stilllegung und zum Abbau des KKB die zulässigen Ableitungen radioaktiver Stoffe mit der Luft und mit dem Wasser fest. Zulässige Ableitungen sind die maximalen Mengen an Radioaktivität, die das Kernkraftwerk verlassen dürfen. Die Zulässigkeit der Benutzung eines Gewässers, wozu auch das Einleiten von Stoffen in das Gewässer gehört, wird von der zuständigen Wasserbehörde mittels Einleitungswerten in einer wasserrechtlichen Erlaubnis geregelt. Eigene Grenzwerte für die Einleitung radioaktiver Stoffe in ein Gewässer gibt es dabei nicht. In beiden Verfahren muss der Antragsteller nachweisen, dass seine beantragten Werte unterhalb des gesetzlichen Dosisgrenzwerts der Strahlenschutzverordnung liegen.
Unter Dosis versteht man die radioaktive Belastung eines Menschen. Sie wird mit der Einheit „Sievert (Sv)“ beschreiben und ist nicht unmittelbar messbar, sondern wird über komplexe Modellannahmen berechnet. Gesetzlich begrenzt ist die maximal zulässige Dosis für eine Einzelperson der Bevölkerung im Kalenderjahr. Um die Einhaltung der Dosisgrenzwerte sicherzustellen, ist folglich nachzuweisen, dass die maximal in abzuleitenden bzw. einzuleitenden Stoffen enthaltene Radioaktivität unter keinen Umständen zu höheren Dosen führen kann. Die zulässige Ableitung radioaktiver Stoffe wird mit der Einheit „Becquerel (Bq)“ beschrieben. Sie bezeichnet die direkt messbaren radioaktiven Zerfälle pro Sekunde.
hier das AKW Brake, das momentan ebenfalls abgerissen wird
Julia Verlinden (MdB)
Blick aus dem Demonstartionszug in Berlin
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