Elbe
Grüne: Keine Zustimmung zum Vorschlag „Landschaftsschutz statt Naturschutz“ an der Elbmündung
Die Stadtratsfraktion der Cuxhavener Grünen hat einer Sitzungsvorlage zur Stellungnahme der Stadt bezüglich des geplanten Naturschutzgebietes „Mündungstrichter der Elbe“ nicht zugestimmt. Hintergrund ist eine darin enthaltene Prüfempfehlung, auf Vorschlag der Hafenwirtschaft hier nur ein Landschaftsschutzgebiet statt eines Naturschutzgebietes auszuweisen. Dazu hatte es zuletzt auch in der rot-grünen Koalition in Hamburg unterschiedliche Meinungen zwischen Bürgermeister Scholz (SPD) und Umweltsenator Jens Kerstan (Grüne) gegeben. Auch in Niedersachsen hatte sich Umweltminister Stefan Wenzel (Grüne) gegenüber dem Wirtschaftsministerium klar für die vollständige Umsetzung der FFH-Richtlinie nach dem Bundes-naturschutzgesetz ausgesprochen.
Wie Fraktionsvorsitzender Bernd Jothe mitteilte, entsteht für ihn durch die öffentlich geführten kontroversen Diskussionen zwischen den Wirtschafts- und Umweltministern zu diesem Sachverhalt (“Küstenländer wollen Wirtschaft den Vorrang geben”) der Eindruck, dass hier ein politischer Paradigmenwechsel eingeleitet wird. „Das geht mit uns Grünen in der Stadt Cuxhaven nicht. Wir als Fraktion und Partei haben immer darauf geachtet, dass die wirtschaftlichen und ökologischen Belange – schwierig genug - gleichwertig zu betrachten sind.“
Die Grüne Fraktion hatte sich zuvor über den Sachverhalt eine fachliche Stellungnahme eingeholt. Danach werden in der geplanten Naturschutzverordnung für die Elbmündung alle Belange der Hafenwirtschaft und die nötige Freihaltung der Fahrrinnen mit generellen Ausnahmen berücksichtigt. Bei den Tourismus-Belangen müssten einzelne Punkte noch konkreter formuliert werden. Die vom EU-Recht vorgegebene nationale Umsetzung der FFHSchutzgebiete, zu denen die Elbmündung gehört, führt in fast allen Fällen zu Naturschutzgebietsverfahren, weil sowohl besonders geschützte Tier- und Pflanzenarten als auch Lebensräume vorkommen. Im konkreten Fall handelt es sich um Wattgebiete und Ästuar-Bereiche, die noch nicht durch den bestehenden Nationalpark geschützt sind. Eine bloße Landschaftsschutzverordnung reicht hierzu nicht aus, weil sie nur eine einfache Sicherung und Vernetzung von großen Flächen, wie zum Beispiel Wäldern, Seen und Grünlandgebieten zur Folge hat.
Bernd Jothe abschließend: „Um zukünftig geplante Eingriffe in den Bereich der Elbmündung wirklich gleichwertig zu den Naturbelangen abwägen zu können, braucht es eine Naturschutzverordnung, die den hier vorhandenen ökologischen Werten einen hohen und rechtlich gesicherten Stellenwert einräumt. Ein schnelles und leichtes Durchwinken von Großeingriffen wie weiteren Elbvertiefungen darf es nicht geben. Die Abwägung mit dem Naturschutz bietet der Wirtschaft z. B. bei Großprojekten die Chance, ökologische und auch kostengünstige Alternativen, wie etwa Hafenkooperationen, ernsthaft zu prüfen und umzusetzen.“
Elke Schröder-Roßbach und Elke Just (Foto: privat)
nach dem Fachgespräch mit den Cuxhavener Grünen (Foto: privat)
"Mol Triumph" vor der Kugelbake (Foto: Grüne)
Foto: privat
Saugbagger
Großcontainerschiff MSC Zoe (2015) , Fotos: privat
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