10.03.2022

Dringlichkeitsantrag zur geplanten Verklappung Hamburger Baggerguts in der Nähe der Vogelschutzinsel Scharhörn

Auf der Ratssitzung am Donnerstag, 10. März wird von der Kooperation  folgender Antrag gestellt: "Die Stadt Hamburg plant, zusätzlich zu der Baggergutverbringung nahe Neuer Lüchtergrund und Tonne E3, Baggergut in der Nähe der im UNESCO-Weltnaturerbe liegenden Vogelschutzinsel Scharhörn zu verklappen. Das Baggergut kann mit Schadstoffen der Klasse 3 der Gemeinsamen Übergangsbestimmungen Baggergut Küstengewässer (GÜBAK 3) belastet sein und wird nach der Hamburger Auswirkungsprognose sehr schnell von der Klappstelle weg verdriftet.

Der Rat der Stadt Cuxhaven beschließt daher folgenden Antrag:

1. Die Verbringung Hamburger Baggerguts in die Nähe von Scharhörn wird abgelehnt.

2. Der Rat schließt sich in vollem Umfang der Stellungnahme der Umweltverbände Lebendige Tideelbe (BUND,NABU,WWF) vom 7.3.2022 an.

3. Der Oberbürgermeister prüft eigene Klagebefugnisse und mögliche Klagegründe und berichtet dem Rat. 

4. Der Oberbürgermeister prüft und setzt gegebenenfalls um, ob und wie die von Hamburg geplante Verbringung von Baggergut von Mitte März bis Mitte April nach Scharhörn untersagt werden kann.

5. Der Oberbürgermeister weist die EU und die deutsche UNESCO-Kommission, Bonn, auf die mögliche Beeinträchtigung des Weltnaturerbes Wattenmeer durch Verletzung der Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) und der Meeresschutzrichtlinie (MSRL) hin und bittet um Unterstützung bei der Ablehnung der Verklappungspläne.

6. Der Rat der Stadt Cuxhaven erbittet vom Land Niedersachsen, dem Land Schleswig-Holstein, den Gebietskörperschaften beiderseits der Elbe von Hamburg bis Cuxhaven und von der niedersächsischen Nationalparkverwaltung die Unterstützung bei der Ablehnung der Verklappungspläne.

7. Der Rat der Stadt Cuxhaven regt beim Land Niedersachsen an ,die landeseigene Gesellschaft N-Ports anzuweisen, Liegeplätze, Kai- und Hafenflächen in Cuxhaven nicht mehr für Hamburger Baggerschiffe zur Verfügung zu stellen. 

Dieser Punkt wurde im Beratungsverlauf gestrichen. Stadttdessen wurde der Punkt 7 NEU eingefügt: Die Sadt stellt 10 000 € für eine eventuelle Klage zur Verfügung.

Begründung :

Das Verklappen  ab dem 15.3 von Baggergut in der Nähe hochsensibler und intensiv touristisch genutzter Wattbereiche am UNESCO-Weltnaturerbe Wattenmeer ist mit deutscher und europäischer Wassergesetzgebung nicht vereinbar. Die Attraktivität der touristischen Nutzung kann für die Stadt durch die Verbringung von nach GÜBAK 3 belastetem Baggergut erheblich beeinträchtigt werden."


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